Sachverständigenbüro Deinhard

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Sachverständigenbüro Deinhard (im Folgenden „SV Deinhard“ genannt) für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Inspektions-, Prüfungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeiten

AGB Sachverständigenbüro Deinhard Stand: 2024-01-22

1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Das SV Deinhard erbringt technische Dienstleistungen, insbesondere in Form von Gutachten, Prüfungen, Inspektionen, Messungen, Beratung/Konzeptfindung und spezieller Ausbildung.

1.2 Überwiegend erbringt SV Deinhard Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) sind deshalb grundsätzlich für den Verkehr mit diesen Personengruppen verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen des SV Deinhard mit solchen Auftraggebern.

1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SV Deinhard ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn SV Deinhard in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von SV Deinhard maßgebend.

1.5 Alle Angebote von SV Deinhard sind freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 

2 Durchführung des Auftrages

2.1 Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden Leistungen unter Beachtung der hierfür zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften erbracht. SV Deinhard ist berechtigt, die Methode oder die Art der Untersuchung oder Prüfung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine entgegenstehenden Abmachungen in Textform vereinbart wurden oder soweit zwingende Vorschriften nicht eine bestimmte Vorgehensweise erfordern. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart ist.

2.2 SV Deinhard ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmer einzusetzen.

2.3 Der Umfang der Leistungen von SV Deinhard wird bei der Erteilung des Auftrages in Textform festgelegt. Ergibt sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ein Bedarf zur Erweiterung oder sonstigen Änderung des ursprünglich vereinbarten Auftrags, sind diese vorab zusätzlich und in Textform zu vereinbaren. §§ 648, 648a BGB bleiben unberührt.

2.4 Für den Umfang der Leistungen ist eine von SV Deinhard abgegebene Erklärung (z. B. Angebot) maßgebend. Liegt eine solche nicht vor, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung von SV Deinhard maßgebend.

 

3 Fristen, Verzug, Unmöglichkeit

3.1 Von SV Deinhard angegebene Liefer- und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform vereinbart.

3.2 Setzt der Auftraggeber SV Deinhard nach Fälligkeit der Leistung eine angemessene Nachfrist und lässt SV Deinhard diese Frist verstreichen, oder wird SV Deinhard die Leistung unmöglich, sind beide Seiten unter Angabe eines wichtigen Grundes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.§§ 281, 323 BGB bleiben unberührt. Auftragstermine verschieben sich in angemessener Weise, wenn der Auftraggeber Unterlagen oder Auskünfte nicht rechtzeitig vollständig beibringt. 

 

4 Gewährleistung

4.1 Die Gewährleistung von SV Deinhard umfasst nur die ihr gemäß Ziffer 2.1 bzw. 2.3 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt SV Deinhard keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall werden die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.

4.2 Die Gewährleistungspflicht von SV Deinhard ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d. h., wird sie unmöglich, dem Auftraggeber unzumutbar, von SV Deinhard unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

4.3 Ansprüche auf Nacherfüllung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, SV Deinhard hat den Mangel arglistig verschwiegen.

4.4 Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 635 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.

 

5 Haftung

5.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet SV Deinhard bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.2 Auf Schadensersatz haftet SV Deinhard, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SV Deinhard, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung von SV Deinhard jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt..

5.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 5.2 gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden SV Deinhard nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie Sachverständigen und sonstigen Mitarbeitern von SV Deinhard. Sie gilt nicht, soweit SV Deinhard bzw. die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.4 Für Schadensersatzansprüche im Sinne von § 13 Abs. 5 AtG, die sich im Zusammenhang mit der von SV Deinhard außerhalb von kerntechnischen Anlagen genehmigten Tätigkeit aus dem Umgang mit einem vom Genehmigungsbescheid erfassten radioaktiven Stoff, insbesondere bei dessen Beförderung, ergeben, haftet SV Deinhard je Schadensfall bis zur Höhe der jeweils behördlich festgesetzten Deckungsvorsorge. Für Schadensersatzansprüche aufgrund anderer Rechtsvorschriften gelten Ziff. 5.1 bis 5.3.

5.5 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die SV Deinhard haften soll, unverzüglich SV Deinhard in Textform anzuzeigen.

5.6 Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser Ziff. 5 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

6 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

6.1 Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen von SV Deinhard.

6.2 Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen gestellt werden. Teilrechnungen müssen als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass die SV Deinhard damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.

6.3 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto der SV Deinhard, das auf der Rechnung angegeben ist, zu leisten.

6.4 Im Falle des Verzugs ist SV Deinhard berechtigt, einen Zinssatz in Höhe von 9 % über den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Gleichzeitig wird die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

6.5 Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, kann SV Deinhard vom Vertrag zurücktreten, die erbrachte Leistung (bspw. Inspektionsbericht) entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.

6.6 Die gem. Ziff. 6.2 und/oder durch Schlussrechnung nach Abnahme in Rechnung gestellte Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. § 286 BGB bleibt unberührt.

 

7 Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die SV Deinhard zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf SV Deinhard Abschriften zu den Akten nehmen.

7.2 Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrages Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen und sonstige Unterlagen bzw. Arbeitsergebnisse, einschließlich in elektronischer Form und einschließlich Entwürfe, erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen (im folgenden „Werke“), räumt SV Deinhard dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt bzw. übertragen. Der Auftraggeber darf Werke nur vollständig, in unveränderter Form und nur für den Vertragszweck verwenden. Insbesondere bedarf eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung zu Werbezwecken in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Einwilligung von SV Deinhard.

7.3 SV Deinhard wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die SV Deinhard bei der Durchführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

7.4 SV Deinhard verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt SV Deinhard auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Bei der Datenverarbeitung erfüllt SV Deinhard alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.

 

8 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

8.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz von SV Deinhard, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

8.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von SV Deinhard.

8.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Internationalen Privat- rechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

 

9 Prüfleistungen im Namen der GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Stuttgart

9.1 Für Dienstleitungen, welche im Namen der GTÜ Anlagensicherheit GmbH Stuttgart erbracht werden, ist die GTÜ Anlagensicherheits GmbH Stuttgart verantwortliche Stelle im Sinne der DSGO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Seiten GTÜ Anlagensicherheit GmbH https://www.gtue.de/de/geschaeftskunden/anlagensicherheit/datenschutzerklaerung 

9.2 Für Dienstleitungen, welche im Namen der GTÜ Anlagensicherheit GmbH Stuttgart erbracht werden gelten die AGB der GTÜ Anlagensicherheit GmbH.

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